der
Feuerwehrkameradschaft Bellin
Auf Grundlage der Satzung der Feuerwehrkameradschaft Bellin, § 3 Abs. 4, beschließt die Mitgliederversammlung folgende Beitragsordnung:
§ 1 Grundsatz
1.1 |
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. |
1.2 |
Sie regelt die Entrichtung der Beiträge der Mitglieder. |
1.3 |
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden. |
1.4 |
Der Beitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins verwendet. |
§ 2 Beiträge und Beitragshöhe
2.1 |
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages. |
2.2
2.3. |
Die Höhe des Jahresbeitrages für Mitglieder beträgt 12,00 EUR, eine höhere Beitragssumme basiert auf Freiwilligkeit. Der Beitrag für fördernde Mitglieder beträgt im Jahr 60,00 EUR. |
§ 3 Zahlung und Fälligkeit der Beiträge
3.1 |
Die Begleichung der fälligen Beiträge erfolgt durch a) Banküberweisung b) Barzahlung an den Kassenwart c) Bankeinzug |
3.2 |
Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten. |
3.3 |
Bei Eintritt während des laufenden Beitragsjahres ist nach Vereinsaufnahme der jeweils anteilige Jahresbeitrag binnen 14 Tage fällig. |
§ 4 Vereinskonto
Im Falle der Begleichung per Banküberweisung ist der Beitrag auf das Vereinskonto einzuzahlen:
Kreditinstitut: |
Sparkasse Uecker-Randow |
IBAN |
DE04 1505 0400 0335 0052 68 |
BIC |
NOLADE21PSW |
§ 5 Erstattung von Beiträgen
Bei Beendigung der Mitgliedschaft gem. Satzung § 6 Abs. 5 werden gezahlte Beiträge nicht erstattet.
§ 6 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt ein Tag nach Beschließung durch die Mitgliederversammlung in Kraft und erlischt mit der Auflösung des Vereins.
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