Beitragsordnung

der

 Feuerwehrkameradschaft Bellin

  

 

Auf Grundlage der Satzung der Feuerwehrkameradschaft Bellin, § 3 Abs. 4, beschließt die Mitgliederversammlung folgende Beitragsordnung:

 

 

 

§ 1 Grundsatz

 

1.1

Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

1.2

Sie regelt die Entrichtung der Beiträge der Mitglieder.

1.3

Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.

1.4

Der Beitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins

verwendet.

 

 

 

 

 

§ 2 Beiträge und Beitragshöhe

 

2.1

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages.

2.2

 

2.3.

Die Höhe des Jahresbeitrages für Mitglieder beträgt 12,00 EUR, eine höhere Beitragssumme basiert auf Freiwilligkeit.

Der Beitrag für fördernde Mitglieder beträgt im Jahr 60,00 EUR.

 

 

 

 

 

§ 3 Zahlung und Fälligkeit der Beiträge

 

3.1

Die Begleichung der fälligen Beiträge erfolgt durch

a)    Banküberweisung

b)    Barzahlung an den Kassenwart

c)    Bankeinzug

3.2

Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten.

3.3

Bei Eintritt während des laufenden Beitragsjahres ist nach Vereinsaufnahme der jeweils anteilige Jahresbeitrag binnen 14 Tage fällig.

 

 

 

 

 

§ 4 Vereinskonto

 

Im Falle der Begleichung per Banküberweisung ist der Beitrag auf das Vereinskonto einzuzahlen:

 

 

 

Kreditinstitut:

Sparkasse Uecker-Randow

IBAN

DE04 1505 0400 0335 0052 68

BIC

NOLADE21PSW

 

 

 

 

 

§ 5 Erstattung von Beiträgen

 

Bei Beendigung der Mitgliedschaft gem. Satzung § 6 Abs. 5 werden gezahlte Beiträge nicht erstattet.

 

 

 

 

 

§ 6 Inkrafttreten

 

Die Beitragsordnung tritt ein Tag nach Beschließung durch die Mitgliederversammlung in Kraft und erlischt mit der Auflösung des Vereins.